Die Neodigital Gebäudeversicherung ersetzt in der Wohngebäudeversicherung fest von außen angebrachte Sachen wie Satelliten- und Antennenanlagen, Markisen, Briefkästen oder Außenlampen auch bei Diebstahl – inklusive der Kosten für die Beseitigung von Schäden an der Gebäude-Außenseite. Voraussetzung ist die unverzügliche Anzeige bei der Polizei; die Entschädigung ist begrenzt.
1. Umfang des Versicherungsschutzes:
In der Neodigital Wohngebäudeversicherung sind Schäden an von außen am versicherten Gebäude fest angebrachten Sachen auch gegen Abhandenkommen durch Diebstahl versichert. Dazu gehören zum Beispiel:
- Satelliten-/Antennenanlagen
- Markisen
- Briefkästen
- Außenlampen
Versichert sind auch die infolge des Diebstahls dieser Handlung notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an der Außenseite des Gebäudes.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den Schaden unverzüglich bei der Polizei anzeigt.
Diese Klausel bleibt unberührt.
"Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Dies gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen unverzüglich beseitigt werden".
2. Subsidiärhaftung:
Der Versicherer haftet nur, wenn keine oder keine ausreichende Entschädigung aus anderweitigen Versicherungen (z. B. Hausratversicherung) beansprucht werden kann (Subsidiärhaftung).
3. Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 1.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Gegenstände, die fest an der Außenseite Ihres Hauses montiert sind – etwa Markise, Briefkasten, Außenlampe oder Antennenanlage –, sind über die Wohngebäudeversicherung auch dann geschützt, wenn sie gestohlen werden. Auch die dadurch entstandenen Beschädigungen an der Gebäudeaußenseite werden berücksichtigt. Wichtig ist, dass Sie den Diebstahl sofort bei der Polizei melden. Die Leistung greift ergänzend, wenn keine andere Versicherung ausreichend zahlt, und ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände sind gegen Diebstahl versichert?
Versichert sind von außen fest am Gebäude angebrachte Sachen wie Satelliten-/Antennenanlagen, Markisen, Briefkästen und Außenlampen.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den Schaden unverzüglich bei der Polizei anzeigen.
Sind auch Folgeschäden am Gebäude mitversichert?
Ja. Versichert sind auch die infolge des Diebstahls notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an der Außenseite des Gebäudes.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 1.000 EUR begrenzt.
Was gilt, wenn eine andere Versicherung eintreten könnte?
Der Versicherer haftet nur, wenn keine oder keine ausreichende Entschädigung aus anderweitigen Versicherungen (z. B. Hausratversicherung) beansprucht werden kann (Subsidiärhaftung).