Bei der Neodigital Gebäudeversicherung sorgt eine klare Regelung für die Schadenfeststellung, wenn nach einem Versichererwechsel unklar ist, ob ein Sachschaden in die neue Police oder noch in die Vorversicherung fällt – inklusive Vorleistung und reibungslosem Übergang.
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Gültigkeit einer unmittelbar davor bestandenen Vorversicherung fällt, werden wir die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit ablehnen.
Vorleistung bei ungeklärter Zuständigkeit:
Können wir uns mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, treten wir im Rahmen des mit uns vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre.
Dies setzt voraus, dass
- der Versicherungsnehmer uns soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützt und
- der Versicherungsnehmer seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an uns abtritt.
Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie den Versicherer gewechselt haben und nicht eindeutig feststeht, ob ein Schaden noch beim alten oder schon beim neuen Vertrag zählt, bleiben Sie nicht ohne Hilfe. Der neue Versicherer lehnt die Bearbeitung nicht allein deshalb ab, weil die Zuständigkeit unklar ist. Lässt sich mit dem Vorversicherer keine Einigung erzielen, kann in Vorleistung getreten werden – vorausgesetzt, Sie helfen bei der Aufklärung mit und treten Ihre Ansprüche gegen den Vorversicherer ab. Steht der Zeitpunkt des Schadens klar fest, zahlt der Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden gefallen ist.
Häufige Fragen
Wird mein Schaden abgelehnt, wenn unklar ist, welcher Versicherer zuständig ist?
Nein. Ist bei der Schadenmeldung unklar, ob der Schaden in die Gültigkeit dieser Versicherung oder in die unmittelbar davor bestandene Vorversicherung fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt.
Was passiert, wenn keine Einigung mit dem Vorversicherer erzielt wird?
Können wir uns mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft zuständig ist, treten wir im Rahmen des mit uns vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung – sofern und soweit die Leistung auch bei unverändert fortgeführter Vorversicherung erbracht worden wäre.
Welche Voraussetzungen gelten für die Vorleistung?
Der Versicherungsnehmer muss uns soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an uns abtreten.
Wer zahlt, wenn der Zeitpunkt des Schadens klar feststeht?
Lässt sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.