Wer die Neodigital Gebäudeversicherung abgeschlossen hat und unverschuldet arbeitslos wird, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu 12 Monate von den Beiträgen befreien lassen. Erfahren Sie, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und was bei einer neuen Beschäftigung gilt.
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos werden und die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- das Versicherungsverhältnis bestand zu Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten,
- Sie waren mindestens 12 Monate vollbeschäftigt,
- die Arbeitslosigkeit dauert mindestens einen Monat an,
- Sie sind bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet,
- Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II,
- Sie bemühen sich aktiv um Arbeit und
- der Beitrag zu diesem Vertrag war bis zur Arbeitslosigkeit gezahlt,
dann wird dieser Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit – längstens für 12 Monate – beitragsfrei gestellt.
Sollten Sie erneut eine Beschäftigung aufnehmen, entfällt die Beitragsfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung aufgenommen wurde.
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Insolvenz).
Arbeitsunfähigkeit stellt keine Arbeitslosigkeit im Sinne der vorstehenden Regelungen dar.
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie unverschuldet Ihre Arbeit, müssen Sie unter bestimmten Bedingungen für eine begrenzte Zeit keine Beiträge zu Ihrer Gebäudeversicherung zahlen. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, während Sie sich um eine neue Stelle bemühen. Sobald Sie wieder arbeiten, werden die Beiträge wieder fällig. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die oben genannten Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit?
Der Vertrag wird für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt, längstens jedoch für 12 Monate.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Beitragsbefreiung erfüllen?
Sie müssen unverschuldet arbeitslos werden, das Versicherungsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen, Sie müssen mindestens 12 Monate vollbeschäftigt gewesen sein, mindestens einen Monat arbeitslos sein, bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sein, Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben, sich aktiv um Arbeit bemühen und den Beitrag bis zur Arbeitslosigkeit gezahlt haben.
Gilt die Regelung auch für Selbstständige?
Ja. Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben, zum Beispiel durch Insolvenz.
Zählt Arbeitsunfähigkeit als Arbeitslosigkeit?
Nein. Arbeitsunfähigkeit stellt keine Arbeitslosigkeit im Sinne dieser Regelungen dar.
Was passiert, wenn ich wieder eine Beschäftigung aufnehme?
Die Beitragsfreistellung entfällt mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung aufgenommen wurde. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.