Mit der Neodigital Gebäudeversicherung lassen sich auf dem Hausdach befestigte oder in den Baukörper integrierte Photovoltaikanlagen bis 50 kWp mitversichern – inklusive Solarmodule, Wechselrichter, Verkabelung und gebäudeversorgender Stromspeicheranlage, sofern die besonderen Bedingungen vereinbart sind.
In der Neodigital Wohngebäudeversicherung sind die auf dem Hausdach befestigten, betriebsfertigen Photovoltaikanlagen der im Versicherungsschein genannten Gebäude versichert.
Die Anlagen können auch in den Baukörper integriert sein.
Versichert sind Anlagen bis zu einer Leistung von 50 kW-Spitzenleistung (kWp).
Zur Photovoltaikanlage gehören:
- Solarmodule
- Montagerahmen
- Befestigungselemente
- Wechselrichter
- Verkabelung
- die mit der Photovoltaikanlage verbundene und der Versorgung des Gebäudes dienende Stromspeicheranlage
Wann gilt eine Anlage als betriebsfertig?
Betriebsfertig ist die Anlage, sobald sie erprobt oder ein vorgesehener Probebetrieb beendet ist. Sie muss sich in Betrieb befinden, zumindest aber zur Arbeitsaufnahme bereit sein.
Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Betriebsfertigkeit zu einem späteren Zeitpunkt unterbrochen ist. Dies gilt ebenfalls während einer De- oder Remontage sowie während eines Transports der Anlage innerhalb des Versicherungsorts.
Es gelten besondere Bedingungen für die Versicherung von Photovoltaikanlagen (sofern vereinbart).
Was bedeutet das konkret?
Wer eine Solaranlage auf oder in seinem Wohngebäude betreibt, kann diese über die Gebäudeversicherung absichern. Mitgedacht sind dabei nicht nur die Module selbst, sondern auch die technischen Bestandteile wie Wechselrichter, Verkabelung, Befestigung und ein zugehöriger Stromspeicher. Der Schutz bleibt auch dann bestehen, wenn die Anlage vorübergehend nicht läuft, etwa bei Auf- oder Abbau oder einem Transport innerhalb des Versicherungsorts.
Häufige Fragen
Sind Photovoltaikanlagen automatisch mitversichert?
Für die Versicherung von Photovoltaikanlagen gelten besondere Bedingungen, sofern diese vereinbart sind.
Bis zu welcher Leistung sind Anlagen versichert?
Versichert sind Anlagen bis zu einer Leistung von 50 kW-Spitzenleistung (kWp).
Welche Bestandteile gehören zur Photovoltaikanlage?
Dazu zählen Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter und die Verkabelung. Ebenfalls dazu gehört die mit der Anlage verbundene und der Versorgung des Gebäudes dienende Stromspeicheranlage.
Ist auch eine in den Baukörper integrierte Anlage versichert?
Ja, die Anlagen können auf dem Hausdach befestigt oder in den Baukörper integriert sein.
Besteht der Schutz auch während einer De- oder Remontage?
Ja, der Versicherungsschutz besteht auch bei unterbrochener Betriebsfertigkeit sowie während einer De- oder Remontage und während eines Transports der Anlage innerhalb des Versicherungsorts.