Die Neodigital Gebäudeversicherung knüpft ihren Schutz an klare Sicherheitsvorschriften: Versicherte Sachen sind in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, wasserführende Anlagen bei Leerstand und Kälte abzusperren oder zu beheizen und Rückstausicherungen funktionsbereit zu halten. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung und Leistungskürzung.
Sicherheitsvorschriften
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften:
- Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Dies gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen unverzüglich beseitigt werden.
- Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden. Außerdem sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt werden. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden gilt:
- Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden.
- Die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück müssen frei gehalten werden.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen:
- Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen.
- Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Als Eigentümer verpflichten Sie sich, Ihr Gebäude in Ordnung zu halten und typische Gefahrenquellen im Blick zu behalten. Dazu gehört, das Dach und außen angebrachte Sachen instand zu halten, Schäden schnell zu beheben und leerstehende oder ungenutzte Gebäudeteile regelmäßig zu kontrollieren. Wasserführende Anlagen sollten bei Leerstand oder Kälte entweder beheizt oder abgesperrt und entleert werden. Auch der Schutz vor Rückstau und freie Abflussleitungen zählen dazu. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann sich das auf Kündigung und Leistung auswirken.
Häufige Fragen
Welche Sicherheitsvorschriften muss ich als Versicherungsnehmer beachten?
Sie müssen versicherte Sachen in ordnungsgemäßem Zustand halten, Mängel unverzüglich beseitigen, nicht genutzte Gebäudeteile kontrollieren, wasserführende Anlagen bei Kälte oder Leerstand absperren und entleeren oder beheizen sowie Rückstausicherungen funktionsbereit und Abflussleitungen frei halten.
Was gilt für wasserführende Anlagen in der kalten Jahreszeit?
In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt und genügend häufig kontrolliert werden. Alternativ sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Wie kann ich Überschwemmungs- und Rückstauschäden vorbeugen?
Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden. Außerdem müssen die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück frei gehalten werden.
Was passiert, wenn ich eine Sicherheitsvorschrift verletze?
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den Voraussetzungen berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.