Die Neodigital Gebäudeversicherung schützt Photovoltaikanlagen vor zahlreichen Gefahren: von Brand, Blitzschlag und Überspannung über Leitungswasser bis hin zu Naturgefahren wie Sturm, Hagel und weiteren Elementargefahren. Zusätzlich lassen sich ergänzende technische Gefahren vereinbaren – ausgenommen bleiben Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.
1. Grundgefahren:
Die Neodigital Wohngebäudeversicherung ersetzt – soweit im Wohngebäudeversicherungsvertrag versichert – Schäden durch:
- a) Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
- b) Leitungswasser
- c) Naturgefahren:
- Sturm, Hagel sowie
- Weitere Naturgefahren (Elementargefahren)
2. Ergänzende Technische Gefahren:
Der Versicherer ersetzt – soweit zusätzlich vereinbart – Schäden durch Ergänzende Technische Gefahren.
Diese können nur in Verbindung mit einer der Gefahren nach Punkt 1. a) bis 1. c) vereinbart werden.
3. Nicht versicherte Schäden:
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen Schäden durch Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie.
Was bedeutet das konkret?
Die Wohngebäudeversicherung deckt für Photovoltaikanlagen zunächst die üblichen Grundgefahren ab – etwa Feuer, Blitz, Leitungswasser sowie Naturereignisse wie Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren. Wer darüber hinaus Schutz gegen technische Gefahren wünscht, kann diesen zusätzlich vereinbaren, allerdings nur zusammen mit einer der Grundgefahren. Bestimmte Ereignisse wie Krieg, innere Unruhen und Kernenergie bleiben grundsätzlich außen vor. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Grundgefahren sind für die Photovoltaikanlage versichert?
Versichert sind – soweit im Vertrag vereinbart – Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, durch Leitungswasser sowie durch Naturgefahren wie Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren.
Sind auch technische Gefahren abgedeckt?
Ergänzende Technische Gefahren ersetzt der Versicherer, soweit sie zusätzlich vereinbart sind. Diese können nur in Verbindung mit einer der Grundgefahren nach Punkt 1. a) bis 1. c) vereinbart werden.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen Schäden durch Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie.
Zählen Sturm und Hagel zu den versicherten Gefahren?
Ja, Sturm und Hagel gehören zu den versicherten Naturgefahren. Ergänzend werden weitere Naturgefahren (Elementargefahren) aufgeführt.