Wer eine Photovoltaikanlage über die Neodigital Wohngebäudeversicherung absichert, muss bestimmte Obliegenheiten einhalten: regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb, Aufbewahrung der Herstellerdaten sowie der Energieabrechnungen. Werden diese Pflichten verletzt, drohen Kündigung und Leistungsfreiheit.
1. Obliegenheiten
Der Versicherungsnehmer hat folgende vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten zu erfüllen:
- Er hat die versicherten Photovoltaikanlagen stets im vom Hersteller empfohlenen Intervall von einem für das jeweilige Gewerk qualifizierten Fachbetrieb warten zu lassen. Hierüber ist ein Nachweis zu führen.
- Er hat die vom jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellten Daten und Programme für die versicherten Photovoltaikanlagen aufzubewahren.
- Er hat zur Feststellung des Ertragsausfalls die Vertragsunterlagen über die Energielieferungen sowie die Abrechnungen der letzten 12 Monate aufzubewahren.
2. Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil:
- Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen.
- Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Als Betreiber einer versicherten Photovoltaikanlage sind Sie verpflichtet, Ihre Anlage regelmäßig fachgerecht warten zu lassen und die Wartung zu dokumentieren. Außerdem sollten Sie die Herstellerunterlagen sowie die Abrechnungen zu Ihren Energielieferungen der letzten zwölf Monate aufbewahren. Halten Sie diese Pflichten nicht ein, kann sich das im Schadenfall auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie oft muss die Photovoltaikanlage gewartet werden?
Die Anlage ist stets im vom Hersteller empfohlenen Intervall von einem für das jeweilige Gewerk qualifizierten Fachbetrieb warten zu lassen. Über die Wartung ist ein Nachweis zu führen.
Welche Unterlagen muss ich aufbewahren?
Aufzubewahren sind die vom jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellten Daten und Programme sowie die Vertragsunterlagen über die Energielieferungen und die Abrechnungen der letzten 12 Monate.
Wozu dienen die Abrechnungen der letzten 12 Monate?
Sie sind zur Feststellung des Ertragsausfalls aufzubewahren.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.