Mit der Innovationsgarantie der Neodigital Gebäudeversicherung profitieren Versicherungsnehmer automatisch von künftigen Leistungserweiterungen: Werden die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil geändert, gelten die neuen Regelungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag – bei Mehrbeitrag mit Kündigungsrecht.
Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, so hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt, zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert der Versicherer seine Bedingungen zugunsten der Kunden, müssen Sie nichts tun: Die Vorteile gelten automatisch ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für Ihren laufenden Vertrag. Kostet eine solche Erweiterung mehr Beitrag und möchten Sie sie nicht, können Sie den Vertrag kündigen. Über neue Leistungen werden Sie rechtzeitig zur Hauptfälligkeit informiert.
Häufige Fragen
Was regelt die Innovationsgarantie?
Werden die vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den bestehenden Vertrag.
Ab wann gelten die verbesserten Bedingungen?
Die neuen, für den Versicherungsnehmer vorteilhaften Bedingungen gelten ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für den laufenden Vertrag.
Was gilt, wenn die Erweiterung einen Mehrbeitrag kostet?
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs ein Mehrbeitrag verbunden, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Werde ich über neue Leistungen informiert?
Ja, der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.