Mit der Neodigital Gebäudeversicherung lassen sich Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen absichern, wenn durch einen Versicherungsfall eine Gefahr entsteht und der Versicherungsnehmer behördlich zur Sicherung verpflichtet wird. Erfahren Sie, welche Kosten übernommen werden und bis zu welcher Höhe die Entschädigung reicht.
Für die Absicherung der Kosten von Verkehrssicherungsmaßnahmen gilt Folgendes:
- Entsteht durch den Eintritt des Versicherungsfalls eine Gefahr innerhalb und/oder außerhalb des Versicherungsortes, zu deren Sicherung der Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnung verpflichtet ist, so ersetzt der Versicherer die hierfür erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für Sicherungsmaßnahmen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 50.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Führt ein Schaden am versicherten Gebäude dazu, dass eine Gefahr für die Umgebung entsteht, kann eine Behörde den Versicherungsnehmer verpflichten, diese Gefahr abzusichern. Die dafür notwendigen und tatsächlich entstandenen Kosten übernimmt der Versicherer im Rahmen der vereinbarten Höchstgrenze.
Häufige Fragen
Wann werden die Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen übernommen?
Wenn durch den Eintritt des Versicherungsfalls eine Gefahr innerhalb und/oder außerhalb des Versicherungsortes entsteht und der Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnung zur Sicherung verpflichtet ist.
Welche Kosten ersetzt der Versicherer?
Ersetzt werden die für die Sicherungsmaßnahmen erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 50.000 EUR begrenzt.
Gilt der Schutz nur innerhalb des Versicherungsortes?
Nein, die Gefahr kann innerhalb und/oder außerhalb des Versicherungsortes entstehen.