Bei der Neodigital Gebäudeversicherung bezeichnet der Versicherungsort das Versicherungsgrundstück – also das Flurstück oder die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht. Stehen mehrere Gebäude auf einem Flurstück, gelten besondere Regeln zur Abgrenzung des Versicherungsorts.
Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück. Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsort, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu dem/den versicherten Gebäude(n) gehört.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort legt fest, auf welchem Grundstück der Versicherungsschutz gilt. Grundlage ist das Flurstück, auf dem das versicherte Gebäude steht. Befinden sich auf einem Flurstück mehrere Gebäude, zählt nur der Bereich zum Versicherungsort, der klar und ausschließlich dem versicherten Gebäude zugeordnet ist – etwa durch eine Einfriedung oder eine andere Abgrenzung.
Häufige Fragen
Was ist der Versicherungsort?
Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück, also das Flurstück oder die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Was gilt, wenn mehrere Gebäude auf einem Flurstück stehen?
Dann ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsort, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu dem oder den versicherten Gebäuden gehört.
Was ist mit dem Versicherungsgrundstück gemeint?
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück oder sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Wie wird ein Grundstücksteil dem versicherten Gebäude zugeordnet?
Die Zuordnung erfolgt über eine Einfriedung oder eine anderweitige Abgrenzung, durch die der Grundstücksteil ausschließlich zum versicherten Gebäude gehört.