Die Neodigital Wohngebäudeversicherung ersetzt bei einem versicherten Sachschaden am Datenträger die Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen zur privaten Nutzung – auch bei einem Wiederherstellungsversuch und bis zu einer festgelegten Höchstgrenze je Versicherungsfall.
Datenrettungskosten
In der Neodigital Wohngebäudeversicherung ersetzt der Versicherer die Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programmen.
Dabei müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- An dem Datenträger muss ein versicherter Sachschaden eingetreten sein.
- Die Kosten sind infolge eines Versicherungsfalls am Versicherungsort tatsächlich entstanden.
- Die Kosten sind für die technische Wiederherstellung erforderlich.
- Die Kosten dienen nicht der Wiederbeschaffung.
- Die Daten und Programme dienen ausschließlich der privaten Nutzung.
Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Nicht ersetzt werden:
- derartige Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. Raubkopien);
- derartige Wiederherstellungskosten für Programme und Daten, die auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium gespeichert sind und dem Versicherungsnehmer zur Verfügung stehen;
- die Kosten eines neuen Lizenzerwerbs.
Entschädigungsgrenzen:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 500 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versicherter Schaden am Datenträger dazu führt, dass private Daten oder Programme verloren gehen, übernimmt der Versicherer die notwendigen Kosten, um diese technisch wiederherzustellen. Das gilt auch, wenn ein Wiederherstellungsversuch letztlich nicht gelingt. Nicht abgedeckt sind hingegen unberechtigt genutzte Daten, ohnehin verfügbare Sicherungskopien sowie neue Lizenzen. Für die Erstattung gilt eine Obergrenze pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei den Datenrettungskosten übernommen?
Übernommen werden die Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programmen, sofern alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Werden auch erfolglose Wiederherstellungsversuche erstattet?
Ja, ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Was wird bei den Datenrettungskosten nicht ersetzt?
Nicht ersetzt werden Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. Raubkopien), sowie für Programme und Daten, die auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium gespeichert sind und dem Versicherungsnehmer zur Verfügung stehen. Ebenfalls nicht ersetzt werden die Kosten eines neuen Lizenzerwerbs.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 500 EUR begrenzt.
Sind auch beruflich genutzte Daten abgedeckt?
Nein, ersetzt werden nur Kosten für Daten und Programme, die ausschließlich der privaten Nutzung dienen.