In der Neodigital Gebäudeversicherung richtet sich die Entschädigung danach, ob eine Gleitende Neuwertversicherung, eine Gleitende Zeitwertversicherung oder der Gemeine Wert vereinbart ist. Erfahren Sie, wie Wiederherstellungs- und Reparaturkosten ersetzt werden, welche Rolle Neuwertanteil, Mietausfall, Selbstbeteiligung und Mehrwertsteuer spielen und wie eine Unterversicherung berechnet wird.
In der Gleitende Neuwertversicherung ersetzt der Versicherer:
- bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Das schließt Mehrkosten ein. Architektenhonorare sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten gehören auch zur Entschädigung;
- bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls;
- bei zerstörten oder abhandengekommenen sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungspreis für Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Wenn wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften technisch noch brauchbare Sachsubstanz der versicherten Sachen für die Wiederherstellung nicht verwendet werden darf, dann erhält der Versicherungsnehmer eine entsprechende Entschädigung.
Das setzt voraus, dass:
- die behördlichen Anordnungen nicht vor Eintritt des Versicherungsfalls erteilt wurden oder
- die Nutzung der Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls nicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften ganz oder teilweise untersagt war.
Preissteigerungen zwischen dem Versicherungsfall und der Wiederherstellung werden entschädigt, wenn die Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt wird.
Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
In der Gleitenden Zeitwertversicherung ersetzt der Versicherer:
- bei zerstörten Gebäuden den Neuwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich der Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad;
- bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Zeitwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls;
- bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Davon abgezogen wird die Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzung.
Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Entschädigungsberechnung bei Gemeiner Wert:
Ist ein Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet, werden versicherte Sachen zum erzielbaren Verkaufspreis ohne den Grundstücksanteil entschädigt.
Kosten:
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Mietausfall, Mietwert:
Der Versicherer ersetzt den versicherten Mietausfall bzw. Mietwert bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums.
Neuwertanteil:
In der Gleitenden Neuwertversicherung Plus erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Versicherungsnehmer stellt sicher, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen und
- die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung ist innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt.
Ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, genügt es, das Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu errichten.
Der Versicherungsnehmer muss den Neuwertanteil zurückzahlen, wenn er verschuldet hat, dass die Sache nicht innerhalb einer angemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft wurde.
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers:
In der Zeitwertversicherung ist die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, versicherte Kosten und versicherten Mietausfall bzw. Mietwert je Versicherungsfall auf den für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltenden Versicherungswert begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung:
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.
Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Die Erstattung der versicherten Kosten und des versicherten Mietausfalls oder Mietwerts wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.
Mehrwertsteuer:
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Selbstbeteiligung:
Selbstbeteiligungen werden in der vereinbarten Höhe von der Entschädigung abgezogen.
Was bedeutet das konkret?
Wie viel Sie im Schadenfall erhalten, hängt von der vereinbarten Versicherungsform ab: Bei der Gleitenden Neuwertversicherung werden Wiederherstellungs- bzw. Reparaturkosten zum Neuwert ersetzt, bei der Gleitenden Zeitwertversicherung wird die Wertminderung durch Alter und Abnutzung abgezogen, und beim Gemeinen Wert zählt der erzielbare Verkaufspreis. Zusätzliche Leistungen wie Mietausfall, Kosten oder der Neuwertanteil sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, kann die Entschädigung gekürzt werden.
Häufige Fragen
Was wird bei einem zerstörten Gebäude in der Gleitenden Neuwertversicherung ersetzt?
Ersetzt werden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls einschließlich Mehrkosten sowie Architektenhonorare und sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Worin unterscheidet sich die Zeitwertversicherung von der Neuwertversicherung?
In der Gleitenden Zeitwertversicherung wird bei zerstörten Gebäuden der Neuwert abzüglich der Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad ersetzt. Bei beschädigten Sachen wird höchstens der Zeitwert erstattet.
Wann erhalte ich den Neuwertanteil?
In der Gleitenden Neuwertversicherung Plus besteht der Anspruch auf den Neuwertanteil nur, wenn Sie sicherstellen, die Entschädigung zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle zu verwenden, und dies innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt ist.
Wie wirkt sich eine Unterversicherung aus?
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, wird die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert gekürzt. Es gilt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.