Die Neodigital Gebäudeversicherung erstattet Schäden an versicherten Sachen, wenn diese durch den Anprall eines Schienen-, Wassersport- oder Straßenfahrzeugs zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen – unter welchen Voraussetzungen der Schutz greift, erfahren Sie hier.
Es gilt bei Anprall von fremden Fahrzeugen:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Wassersport- oder Straßenfahrzeuges:
- zerstört werden,
- beschädigt werden oder
- infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Für den Anprall von Straßen- oder Wassersportfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer betrieben oder gehalten werden.
Was bedeutet das konkret?
Fährt ein fremdes Fahrzeug gegen Ihr versichertes Gebäude oder versicherte Sachen und verursacht dabei einen Schaden, springt die Versicherung ein. Wichtig ist dabei, dass es sich bei Straßen- und Wassersportfahrzeugen um ein Fahrzeug handelt, das Sie selbst weder betreiben noch halten – also um ein wirklich fremdes Fahrzeug.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind beim Anprall versichert?
Versichert ist der Anprall eines Schienen-, Wassersport- oder Straßenfahrzeuges.
Welche Schäden werden entschädigt?
Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch den Anprall zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Gilt der Schutz auch für eigene Fahrzeuge?
Für den Anprall von Straßen- oder Wassersportfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer betrieben oder gehalten werden.
Ist auch das Abhandenkommen von Sachen abgedeckt?
Ja, versicherte Sachen sind auch dann entschädigungsfähig, wenn sie infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.