Bei der Neodigital Gebäudeversicherung zählen das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude samt Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör sowie unmittelbar anschließende Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück zu den versicherten Sachen. Weitere Grundstücksbestandteile sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschützt.
Versicherte Sachen sind:
- die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude,
- deren Gebäudebestandteile,
- deren Gebäudezubehör,
- Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück, die unmittelbar an das Gebäude anschließen.
Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist das Gebäude, das in Ihrem Versicherungsschein genannt ist – zusammen mit den Teilen, die fest dazugehören (Gebäudebestandteile), und dem passenden Gebäudezubehör. Auch eine Terrasse ist mit abgedeckt, wenn sie direkt an das Gebäude anschließt und sich auf dem Versicherungsgrundstück befindet. Für weitere Teile des Grundstücks besteht Schutz nur dann, wenn Sie das ausdrücklich mit vereinbart haben.
Häufige Fragen
Welche Sachen sind in der Gebäudeversicherung versichert?
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude, deren Gebäudebestandteile, deren Gebäudezubehör sowie Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück, die unmittelbar an das Gebäude anschließen.
Ist meine Terrasse mitversichert?
Ja, Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück sind versichert, wenn sie unmittelbar an das Gebäude anschließen.
Sind weitere Grundstücksbestandteile automatisch versichert?
Nein. Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
Woran erkenne ich, welches Gebäude versichert ist?
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude. Der Versicherungsschein gibt somit Auskunft über den versicherten Gebäudebestand.