Nach einem Schaden räumt die Neodigital Gebäudeversicherung beiden Vertragsparteien ein Kündigungsrecht ein – befristet auf einen Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen. In der Wohngebäudeversicherung kommen zusätzlich ein tägliches Kündigungsrecht sowie ein Teilkündigungsrecht für einzelne Risiken hinzu. Wer wann kündigen darf und wann die Kündigung wirksam wird, ist hier verständlich erklärt.
Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (Beispiele: E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In der Neodigital Wohngebäudeversicherung gilt auch:
Tägliches Kündigungsrecht
Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer jederzeit mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin – gekündigt werden.
Teilkündigungsrecht
In der Neodigital Wohngebäudeversicherung haben beide Parteien das Recht, einzelne Risiken oder Leistungen aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird. Bei Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann er bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll.
Bei Teilkündigung durch den Versicherer kann dies nur nach den Bestimmungen von
1) Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
oder
2) Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam
erfolgen.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Die Kündigung des Gesamtvertrages muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung dem jeweiligen Vertragspartner zugegangen sein.
Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schadenfall, dürfen sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag auflösen. Dieses Recht besteht allerdings nur für begrenzte Zeit nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Kündigen Sie selbst, wirkt Ihre Kündigung sofort – oder auf Wunsch später. Kündigt der Versicherer, gilt eine Frist von einem Monat. In der Wohngebäudeversicherung haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit zu beenden oder nur einzelne Risiken herauszunehmen, ohne den ganzen Vertrag zu verlieren.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer – den Versicherungsvertrag kündigen.
Bis wann ist die Kündigung nach einem Schaden möglich?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Sie ist in Textform zu erklären, etwa per E-Mail, Telefax oder Brief.
Wann wird die Kündigung wirksam?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam; er kann jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was ist das Teilkündigungsrecht in der Wohngebäudeversicherung?
In der Neodigital Wohngebäudeversicherung haben beide Parteien das Recht, einzelne Risiken oder Leistungen aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird. Bei einer Teilkündigung hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen – spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung.
Kann ich die Wohngebäudeversicherung jederzeit kündigen?
Ja. In der Neodigital Wohngebäudeversicherung kann der Vertrag vom Versicherungsnehmer jederzeit mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem gewünschten späteren Zeitpunkt gekündigt werden – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin.