Bei der Neodigital Gebäudeversicherung richtet sich die Vertragslaufzeit nach dem Versicherungsschein: Verträge ab einem Jahr verlängern sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Erfahren Sie, welche Fristen für die Kündigung gelten, wann ein Vertrag ohne Kündigung endet und was beim Wegfall des versicherten Interesses passiert.
1) Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
2) Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
3) Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
4) Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
5) Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Die Laufzeit Ihres Vertrags steht in Ihrem Versicherungsschein. Läuft der Vertrag ein Jahr oder länger, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn niemand rechtzeitig kündigt. Kurze Verträge unter einem Jahr laufen von selbst aus. Bei sehr langen Verträgen über drei Jahre haben Sie ab dem dritten Jahr regelmäßig die Möglichkeit zur Kündigung. Und wenn das versicherte Interesse dauerhaft entfällt, endet der Schutz insoweit automatisch, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Wie lange läuft mein Gebäudeversicherungsvertrag?
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugeht.
Muss ich einen kurzen Vertrag kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wann kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall Kenntnis erlangt.