In der Gebäudeversicherung der Neodigital sind zahlreiche fest mit dem Grundstück verbundene Bestandteile zusätzlich abgesichert – von Garten- und Gerätehäusern über eingelassene Schwimmbecken und Wallboxen für Elektrofahrzeuge bis hin zu Zisternen sowie Öl- und Gastanks. Hier erfahren Sie, welche Anlagen konkret zum Versicherungsschutz zählen.
Zusätzlich versichert sind folgende weitere Grundstücksbestandteile, die fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbunden sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde:
- Garten-, Geräte- und Gewächshäuser, Tierbehausungen sowie Fahrradschuppen bis 10 qm Grundfläche je Gebäude;
- Schwimmbecken, die im Boden ganzjährig eingelassen sind (keine Aufstellpools) einschließlich deren Abdeckungen;
- Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Trenn- oder Schallschutzwände, Sichtschutzzäune;
- Hof- und Gehwegbefestigungen;
- stationäre Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Beispiel: Wallboxes);
- Antennen, Masten, Satellitenanlagen und Freileitungen;
- Wege- und Gartenbeleuchtungen;
- Pergolen, Überdachungen, Markisen, Sonnensegel;
- Zisternen;
- Öl- und Gastanks.
Was bedeutet das konkret?
Über das eigentliche Gebäude hinaus sind auch bestimmte Anlagen auf dem Grundstück mitversichert, wenn sie fest mit Grund und Boden verbunden sind. Dazu gehören unter anderem kleinere Nebengebäude, ein fest eingelassener Pool, Einfriedungen, Wegebefestigungen, Ladestationen für E-Fahrzeuge, Beleuchtung sowie Zisternen und Tanks. Der Schutz gilt, solange nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Ist mein Gartenhaus mitversichert?
Ja. Garten-, Geräte- und Gewächshäuser, Tierbehausungen sowie Fahrradschuppen sind bis 10 qm Grundfläche je Gebäude mitversichert.
Ist mein Swimmingpool versichert?
Versichert sind Schwimmbecken, die im Boden ganzjährig eingelassen sind, einschließlich deren Abdeckungen. Aufstellpools sind nicht versichert.
Ist eine Wallbox für mein Elektroauto abgesichert?
Ja. Stationäre Ladestationen für Elektrofahrzeuge, zum Beispiel Wallboxes, gehören zu den zusätzlich versicherten Grundstücksbestandteilen.
Welche Voraussetzung müssen die Grundstücksbestandteile erfüllen?
Sie müssen fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbunden sein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Sind auch Zisternen sowie Öl- und Gastanks versichert?
Ja. Zisternen sowie Öl- und Gastanks zählen zu den zusätzlich versicherten Grundstücksbestandteilen.