Die Neodigital Gebäudeversicherung schützt Immobilien vor Sturm und Hagel und erklärt, wann ein Sturm ab Windstärke 8 (mindestens 62 km/h) vorliegt, welche Ereignisse versichert sind und dass sogar die Aufräumkosten für umgestürzte Bäume bis 10.000 EUR erstattet werden.
Sturm
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde).
Ist die Windstärke für den Versicherungsort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch Sturm entstanden sein.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Versicherte Sturm-/Hagelereignisse
Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
In der Neodigital Wohngebäudeversicherung gilt auch:
Aufräumungskosten für Bäume
- In der Neodigital Gebäudeversicherung ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten für das Entfernen von durch Feuer, Sturm, Hagel oder Elementarschäden umgestürzter Bäume vom Versicherungsgrundstück. Bereits abgestorbene Bäume fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
- Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung greift bei kräftigem Wind ab Windstärke 8 sowie bei Hagel. Geschützt sind Schäden, die durch das direkte Einwirken von Sturm oder Hagel auf Ihr Gebäude oder auf baulich verbundene Gebäude entstehen – ebenso Schäden durch weggeschleuderte Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände. Auch das Beseitigen umgestürzter Bäume auf dem Grundstück ist bis zu einer festgelegten Höhe mit abgedeckt.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Ereignis als Sturm?
Ein Sturm liegt bei einer wetterbedingten Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala vor, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km pro Stunde.
Was gilt, wenn die Windstärke nicht feststellbar ist?
Dann wird Sturm unterstellt, wenn die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat oder der Schaden wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch Sturm entstanden sein kann.
Was ist Hagel im Sinne der Versicherung?
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Werden die Kosten für umgestürzte Bäume übernommen?
Ja, die notwendigen Kosten für das Entfernen von durch Feuer, Sturm, Hagel oder Elementarschäden umgestürzter Bäume vom Versicherungsgrundstück werden ersetzt. Bereits abgestorbene Bäume sind nicht versichert, und die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Sind auch Schäden durch weggeschleuderte Gegenstände versichert?
Ja, versichert sind Schäden, wenn Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf die entsprechenden Gebäude werfen. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind ebenfalls versichert.