Bei der Neodigital Gebäudeversicherung gibt es klar definierte Ereignisse und Gefahren, für die kein Versicherungsschutz besteht – dazu zählen etwa Erdbeben, bestimmte Sengschäden sowie Schäden an Verbrennungsmotoren und elektrischen Schaltern. In einigen Fällen greift der Schutz jedoch, wenn die Schäden Folge einer versicherten Gefahr sind.
Folgende Schäden sind nicht versichert:
- Schäden durch Erdbeben: Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Sengschäden: Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch eine versicherte Gefahr verursacht wurden.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen: Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach Brand entstanden sind.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jedes Ereignis fällt automatisch unter den Schutz der Gebäudeversicherung. Bestimmte Schäden – etwa durch Erdbeben, Sengen oder Explosionen im Motor und in elektrischen Schaltern – sind grundsätzlich ausgeschlossen. In einzelnen Fällen kann der Schutz aber wieder gelten, nämlich dann, wenn diese Schäden die Folge einer bereits versicherten Gefahr oder eines versicherten Schadenereignisses nach Brand sind.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Erdbeben versichert?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert, und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Sind Sengschäden immer ausgeschlossen?
Grundsätzlich sind Sengschäden nicht versichert. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Sengschäden durch eine versicherte Gefahr verursacht wurden.
Wie sind Schäden an Verbrennungsmotoren und elektrischen Schaltern geregelt?
Nicht versichert sind Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen sowie Schäden an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Kann für ausgeschlossene Schäden dennoch Schutz bestehen?
Ja. Versicherungsschutz besteht, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach Brand entstanden sind.