Mit der Neodigital Gebäudeversicherung sind Seng- und Schmorschäden am Gebäude mitversichert, die durch Feuer oder Hitzeeinwirkung entstehen können. Die Entschädigung ist dabei je Versicherungsfall auf einen festen Höchstbetrag begrenzt.
Seng- und Schmorschäden:
- Seng- und Schmorschäden sind mitversichert.
- Erfasst sind Schäden, die durch Feuer oder Hitzeeinwirkung entstehen können.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 10.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wird das Gebäude durch Feuer oder durch Hitze angesengt oder angeschmort, greift der Versicherungsschutz. Für solche Schäden steht je Versicherungsfall ein festgelegter Höchstbetrag zur Verfügung.
Häufige Fragen
Sind Seng- und Schmorschäden mitversichert?
Ja, Seng- und Schmorschäden sind in der Gebäudeversicherung mitversichert.
Wodurch können Seng- und Schmorschäden entstehen?
Sie können durch Feuer oder Hitzeeinwirkung entstehen.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Gilt die Begrenzung pro Versicherungsfall?
Ja, die Begrenzung von 10.000 EUR gilt je Versicherungsfall.