Die Neodigital Gebäudeversicherung schützt Wohngebäude vor Brand und weiteren Feuergefahren – dazu zählen auch Nutzwärmeschäden sowie Rauch- und Rußschäden, wobei je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung von 150 EUR abgezogen wird, sofern vertraglich nichts Höheres vereinbart ist.
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
In der Neodigital Wohngebäudeversicherung gilt auch:
Nutzwärmeschäden
Es sind auch Brandschäden mitversichert, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer ausgesetzt werden.
Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Rauch- und Rußschäden
In der Neodigital Wohngebäudeversicherung leistet der Versicherer auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch zerstört oder beschädigt worden sind.
Als Rauchschaden gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Rauch, der plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt.
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR gekürzt, sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Was bedeutet das konkret?
Die Gebäudeversicherung greift nicht nur bei einem klassischen Brand, also einem Feuer, das sich unkontrolliert selbst ausbreitet. Auch Schäden durch ein Nutzfeuer sowie Zerstörungen oder Beschädigungen durch austretenden Rauch aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen sind abgedeckt. Bei Rauch- und Rußschäden wird ein vertraglich festgelegter Eigenanteil vom errechneten Betrag abgezogen.
Häufige Fragen
Was gilt als Brand im Sinne der Versicherung?
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Sind Nutzwärmeschäden mitversichert?
Ja. Mitversichert sind Brandschäden an versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer ausgesetzt werden. Das gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Was gilt als Rauchschaden?
Als Rauchschaden gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Rauch, der plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR gekürzt, sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde.