Bei der Neodigital Gebäudeversicherung greift der Unterversicherungsverzicht, sobald die Versicherungssumme als „Wert 1914“ vereinbart wird – dann verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung, auch bei Kosten und Mietausfall. Erfahren Sie, wann dieser Schutz gilt und in welchen Fällen er entfällt.
Geltung und Umfang des Unterversicherungsverzichts
Wenn die Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart wird, gilt ein Unterversicherungsverzicht. Der Versicherer verzichtet dann auf einen Abzug wegen Unterversicherung. Das gilt auch für die Kosten und den Mietausfall.
Wann dennoch ein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt:
Ein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt, wenn nach Vertragsschluss wertsteigernde bauliche Maßnahmen zu Veränderungen der ermittelten Versicherungssumme führen und dies dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde.
Ausnahme durch Vorsorge:
Kein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt, wenn die wertsteigernden baulichen Maßnahmen in der Versicherungsperiode vorgenommen wurden, in der ein Versicherungsfall eingetreten ist (Vorsorge).
Wenn Antragsfragen nicht zutreffend beantwortet wurden:
Hat der Versicherungsnehmer die Antragsfragen nicht zutreffend beantwortet und wurde dadurch die Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, gilt der Unterversicherungsverzicht nicht. In diesem Fall kann der Versicherer einen Abzug wegen Unterversicherung vornehmen.
Die Rechte des Versicherers nach den Regelungen der Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss bleiben davon unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Wird die Gebäudesumme über den „Wert 1914“ vereinbart, müssen Sie im Schadenfall grundsätzlich keinen Abzug wegen einer zu niedrigen Versicherungssumme befürchten – das gilt auch für Kosten und Mietausfall. Damit dieser Schutz greift, sollten Sie wertsteigernde Umbauten dem Versicherer unverzüglich melden und die Antragsfragen korrekt beantworten. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann gilt der Unterversicherungsverzicht?
Der Unterversicherungsverzicht gilt, wenn die Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart wird. Der Versicherer verzichtet dann auf einen Abzug wegen Unterversicherung, auch für Kosten und Mietausfall.
Was passiert bei wertsteigernden baulichen Maßnahmen?
Führen wertsteigernde bauliche Maßnahmen nach Vertragsschluss zu Veränderungen der ermittelten Versicherungssumme und wird dies dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt, erfolgt ein Abzug wegen Unterversicherung.
Gibt es eine Vorsorge-Ausnahme?
Ja. Kein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt, wenn die wertsteigernden baulichen Maßnahmen in der Versicherungsperiode vorgenommen wurden, in der ein Versicherungsfall eingetreten ist (Vorsorge).
Was gilt, wenn Antragsfragen nicht zutreffend beantwortet wurden?
Wurden die Antragsfragen nicht zutreffend beantwortet und dadurch die Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, gilt der Unterversicherungsverzicht nicht. Der Versicherer kann dann einen Abzug wegen Unterversicherung vornehmen.