Die Neodigital Gebäudeversicherung schützt Gebäude, Gebäudebestandteile, Gebäudezubehör, Terrassen und Grundstücksbestandteile. Hier erfahren Sie, was genau zu diesen Begriffen zählt – von Einbauküchen über Müllboxen bis zu fest verbundenen Spielgeräten, Pergolen und Gartenkaminen.
In der Gebäudeversicherung der Neodigital Versicherung bedeutet:
Gebäude
Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke. Sie müssen gegen äußere Einflüsse schützen können und im Sinne dieser Versicherungsbedingungen für die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sein.
Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verloren haben.
- Dazu gehören auch Einbaumöbel und Einbauküchen, die individuell für das Gebäude gefertigt und mit einem großen Einbauaufwand an das Gebäude angepasst sind.
- Dazu gehören nicht Anbaumöbel oder Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt sind.
Gebäudezubehör
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.
Als Gebäudezubehör gelten auch:
- Anbaumöbel oder Anbauküchen, die der Wohnungseigentümer/Hauseigentümer in die vermietete Wohnung eingebracht hat,
- Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Terrassen und weitere Grundstücksbestandteile
Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen sind.
Als weitere Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
In der Neodigital Wohngebäudeversicherung sind zusätzlich mitversichert:
- Gartenkamine,
- fest mit dem Versicherungsgrundstück verbundene Spielgeräte,
- Pergolen, Pavillon und Freisitze,
sofern sie mit dem Versicherungsgrundstück dauerhaft und fest verbunden sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf das eigentliche Wohngebäude, sondern auch auf fest damit verbundene Teile und bewegliches Zubehör, das dem Gebäude dient. Entscheidend ist häufig die feste, dauerhafte Verbindung mit dem Gebäude oder dem Grundstück. So sind zum Beispiel maßgefertigte Einbauküchen mitversichert, serienmäßige Anbauküchen dagegen grundsätzlich nicht – es sei denn, sie fallen unter die genannten Sonderfälle.
Häufige Fragen
Ist meine Einbauküche über die Gebäudeversicherung versichert?
Ja, wenn es sich um Einbaumöbel und Einbauküchen handelt, die individuell für das Gebäude gefertigt und mit großem Einbauaufwand an das Gebäude angepasst sind. Serienmäßig vorgefertigte Anbaumöbel oder Anbauküchen gehören nicht zu den Gebäudebestandteilen.
Zählt meine Terrasse zum Versicherungsschutz?
Ja. Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen sind, und gehören zu den versicherten Grundstücksbestandteilen.
Sind Gartenkamine, Spielgeräte oder Pergolen mitversichert?
In der Neodigital Wohngebäudeversicherung sind Gartenkamine, fest mit dem Versicherungsgrundstück verbundene Spielgeräte sowie Pergolen, Pavillon und Freisitze zusätzlich mitversichert, sofern sie mit dem Versicherungsgrundstück dauerhaft und fest verbunden sind.
Gehören Müllboxen und Briefkastenanlagen dazu?
Ja. Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück gelten als Gebäudezubehör.
Was gilt als Gebäude im Sinne dieser Versicherung?
Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die gegen äußere Einflüsse schützen können und im Sinne der Versicherungsbedingungen für die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind.