Bei der Neodigital Gebäudeversicherung verändert sich der Beitrag, wenn sich der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert. Dieser richtet sich jährlich zum 1. Januar nach dem Baupreisindex für Wohngebäude und dem Tariflohnindex für das Baugewerbe – gewichtet zu 80 und 20 Prozent.
- Wird der Versicherungsschutz angepasst, verändert sich der Beitrag. Dazu kommt es, wenn sich der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert.
- Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode.
Er erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich folgende Indizes geändert haben:
- der „Baupreisindex für Wohngebäude“ für den Monat Mai des Vorjahres
- und der „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ für das 2. Quartal des Vorjahres.
Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Gewichtung der Indizes:
- Die Änderung des Baupreisindex wird zu 80 Prozent berücksichtigt.
- Die Änderung des Tariflohnindex wird zu 20 Prozent berücksichtigt.
Bei der Berechnung der Veränderungsraten zum Vorjahr und der anschließenden Gewichtung beider Veränderungsraten wird jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag Ihrer Gebäudeversicherung ist nicht fest, sondern folgt der allgemeinen Preisentwicklung im Baubereich. Steigen die Kosten für Baumaterial und Handwerkerlöhne, wird der Versicherungsschutz entsprechend angepasst – und damit auch der Beitrag. Diese Anpassung erfolgt einmal im Jahr zum 1. Januar und orientiert sich an amtlichen Kennzahlen des Statistischen Bundesamtes.
Häufige Fragen
Warum verändert sich mein Beitrag?
Der Beitrag verändert sich, wenn der Versicherungsschutz angepasst wird. Das geschieht, sobald sich der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert.
Wann wird der Anpassungsfaktor verändert?
Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode.
Welche Indizes bestimmen die Anpassung?
Maßgeblich sind der „Baupreisindex für Wohngebäude“ für den Monat Mai des Vorjahres und der „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ für das 2. Quartal des Vorjahres. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Wie werden die beiden Indizes gewichtet?
Die Änderung des Baupreisindex wird zu 80 Prozent und die des Tariflohnindex zu 20 Prozent berücksichtigt.
Wie wird bei der Berechnung gerundet?
Die Veränderungsraten, deren Gewichtung und der Anpassungsfaktor werden jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Ist die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder höher, wird aufgerundet, sonst abgerundet.