Bei der Neodigital Gebäudeversicherung darf der Versicherer die Tarifbeiträge einmal jährlich überprüfen und an die Schaden- und Kostenentwicklung anpassen. Erfahren Sie, ab welchem Änderungssatz Erhöhungen oder Senkungen erfolgen, welche Obergrenze gilt und welches Kündigungsrecht Sie bei einer Beitragserhöhung haben.
Der Versicherer ist berechtigt, einmal jährlich die Tarifbeiträge für bestehende Verträge unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik zu überprüfen. Ziel ist es, sie an die erwartete Schaden- und Kostenentwicklung sowie Änderungen der Feuerschutzsteuer anzupassen und einen sich ergebenden Anpassungsbedarf an die betroffenen Versicherungsverträge weiterzugeben.
Die Beiträge können für Teile des Gesamtbestands, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mittels anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren getrennt ermittelt werden.
Regeln bei Beitragsänderungen:
- Ergibt die Überprüfung einen Erhöhungsbedarf von mindestens 5 Prozent, ist der Versicherer berechtigt, die Beiträge bestehender Verträge um diesen Änderungssatz anzupassen, höchstens um 20 Prozent.
- Ergibt die Überprüfung eine Beitragssenkung um mindestens 5 Prozent, ist der Versicherer zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet.
Zeitpunkt der Anpassung:
Beitragsanpassungen werden zur Hauptfälligkeit des Vertrags mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres vorgenommen.
Information und Kündigungsrecht:
- Beitragssenkungen können auch ohne gesonderte Information durchgeführt werden.
- Beitragserhöhungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung des Beitrags mitgeteilt.
- Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft einmal im Jahr, ob die Beiträge noch zur Schaden- und Kostenentwicklung passen. Steigen die Kosten stärker, kann sich der Beitrag im Rahmen der festgelegten Grenzen erhöhen; sinken sie deutlich, wird der Beitrag gesenkt. Über eine Erhöhung werden Sie vorab informiert und können darauf reagieren.
Häufige Fragen
Wie oft darf der Beitrag angepasst werden?
Der Versicherer ist berechtigt, die Tarifbeiträge für bestehende Verträge einmal jährlich zu überprüfen und anzupassen.
Ab wann und um wie viel darf der Beitrag erhöht werden?
Ergibt die Überprüfung einen Erhöhungsbedarf von mindestens 5 Prozent, darf der Beitrag um diesen Änderungssatz angepasst werden, höchstens jedoch um 20 Prozent.
Werden Beiträge auch gesenkt?
Ja. Ergibt die Überprüfung eine Beitragssenkung um mindestens 5 Prozent, ist der Versicherer zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Wann wird eine Anpassung wirksam?
Beitragsanpassungen werden zur Hauptfälligkeit des Vertrags mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres vorgenommen.