In der Neodigital Gebäudeversicherung sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa durch Regenwasser aus Fallrohren, Grundwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck oder Brand. Auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden zählen dazu. Hier erfahren Sie, welche Risiken konkret nicht versichert sind.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Regenwasser aus Fallrohren;
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
- Sturm, Hagel.
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind.
Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Die Gebäudeversicherung deckt nicht jedes denkbare Ereignis ab. Für bestimmte Schadenursachen besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz – dazu zählen zum Beispiel Wasser aus Fallrohren, Grundwasser oder Überschwemmung sowie Naturereignisse wie Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen. Auch klassische Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Sturm oder Hagel sind in dieser Aufzählung ausgenommen. Ebenfalls nicht abgesichert sind Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die noch nicht bezugsfertig sind, einschließlich der darin befindlichen Sachen. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Überschwemmung versichert?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Deckt die Versicherung Schäden durch Erdbeben oder Schneedruck?
Nein. Schäden durch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch sind nicht versichert.
Gibt es eine Ausnahme bei Erdsenkung oder Erdrutsch?
Ja. Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch sind grundsätzlich nicht versichert, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat.
Sind Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden abgesichert?
Nein. Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sind nicht versichert. Dies gilt auch für die darin befindlichen Sachen.
Sind Schäden durch Sturm und Hagel eingeschlossen?
In dieser Aufzählung sind Schäden durch Sturm und Hagel als nicht versichert genannt.