Bei der Neodigital Unfallversicherung gilt der Unfalltod auch dann als nachgewiesen, wenn die versicherte Person nach dem Verschollenheitsgesetz rechtswirksam für tot erklärt wird – etwa bei einer Fahrt auf See, einem Flug oder in anderer Lebensgefahr. Wichtig ist, die Verschollenheit innerhalb eines Jahres geltend zu machen. Zudem wird eine Todesfallleistung bis 5.000 EUR sogar bei einem Unfall durch Geistes- oder Bewusstseinsstörung gezahlt, obwohl dieser Fall sonst ausgeschlossen ist.
Der Unfalltod gilt in Erweiterung zu Ziffer 2.6 AUB als nachgewiesen, wenn die versicherte Person nach §§ 5 bis 7 Verschollenheitsgesetz rechtswirksam für tot erklärt wird. Erfasst sind dabei die Fälle Fahrt auf See, Flug und andere Lebensgefahr.
Sie müssen die Verschollenheit innerhalb eines Jahres bei uns geltend machen. Diese Frist beginnt:
- nach dem geplanten Ende der Fahrt auf See,
- nach dem geplanten Ende des Fluges oder
- nach der Beendigung der anderen Lebensgefahr.
Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Verschollenheit ausgehen.
Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen zurückzuzahlen.
Todesfallleistung trotz Unfall durch Geistes- oder Bewusstseinsstörung
Wir zahlen in Erweiterung zu Ziffer 5 AUB bis zu 5.000 EUR Todesfallleistung auch dann, wenn der Versicherungsschutz nach Ziffer 5.1.1 AUB für Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen ist.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine versicherte Person nach den Regeln des Verschollenheitsgesetzes für tot erklärt, etwa nach einer Fahrt auf See, einem Flug oder in anderer Lebensgefahr, gilt der Unfalltod als nachgewiesen. Dafür muss die Verschollenheit innerhalb eines Jahres gemeldet werden. Taucht die Person doch wieder auf, sind schon gezahlte Leistungen zurückzuzahlen. Außerdem wird eine Todesfallleistung bis 5.000 EUR auch bei einem Unfall durch Geistes- oder Bewusstseinsstörung gezahlt, obwohl dieser normalerweise ausgeschlossen ist.
Häufige Fragen
Wann gilt der Unfalltod als nachgewiesen, wenn keine Leiche gefunden wurde?
Der Unfalltod gilt als nachgewiesen, wenn die versicherte Person nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes rechtswirksam für tot erklärt wird, etwa bei einer Fahrt auf See, einem Flug oder in anderer Lebensgefahr.
Innerhalb welcher Frist muss ich eine Verschollenheit melden?
Sie müssen die Verschollenheit innerhalb eines Jahres geltend machen. Die Frist beginnt nach dem geplanten Ende der Fahrt auf See, dem geplanten Ende des Fluges oder der Beendigung der anderen Lebensgefahr. Geltend machen bedeutet, dem Versicherer mitzuteilen, dass Sie von einer Verschollenheit ausgehen.
Was passiert, wenn die verschollene Person doch wieder auftaucht?
Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, sind bereits erbrachte Leistungen zurückzuzahlen.
Wird bei einem Unfall durch eine Bewusstseinsstörung eine Todesfallleistung gezahlt?
Ja, es wird bis zu 5.000 EUR Todesfallleistung gezahlt, auch wenn der Versicherungsschutz für Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen ansonsten ausgeschlossen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025