Bei der Unfallversicherung der Neodigital hängen Beitrag und Einstufung von mehreren Tarifmerkmalen ab: dem Wohnort nach Postleitzahl, dem Alter der versicherten Person, Vorschäden der letzten fünf Jahre sowie der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, die über die Gefahrengruppen A und B entscheidet. Ändern sich diese Merkmale, kann sich der Beitrag senken oder erhöhen – bei Erhöhung besteht ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats. Bestimmte Berufe wie Stuntmen, Taucher oder Profisportler sind nicht versicherbar.
Tarifmerkmale
Tarifmerkmale sind alle Informationen, die der Versicherer zur Bestimmung des versicherten Risikos und zur Berechnung des Beitrages im Antrag abfragt und die im Versicherungsschein als Tarifmerkmal dokumentiert sind.
Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Veränderung von Tarifmerkmalen kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen.
Tarifmerkmal Wohnort
Der Beitrag richtet sich nach der Postleitzahl des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers. Bei einem Umzug des Versicherungsnehmers berücksichtigt der Versicherer den Beitrag für die neue Postleitzahl ab dem Tag der Änderung.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Änderung der Postleitzahl, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang Ihres geänderten Versicherungsscheines zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
Tarifmerkmal Alter der versicherten Person
Der Beitrag richtet sich bei Vertragsabschluss und während der gesamten Vertragslaufzeit nach dem Alter der versicherten Person. Grundlage hierfür bilden die Altersfaktoren des Versicherers.
Der neue Beitrag wird Ihnen mit der Beitragsinformation mitgeteilt.
Bei einer Erhöhung können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Änderung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Der Versicherer teilt Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mit und weist Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Tarifmerkmal Vorschäden
Der Beitrag richtet sich danach, ob und wieviel Schäden in den letzten 5 Jahren vor dem Beginn des Versicherungsvertrages entstanden sind. Der Versicherer ist berechtigt zu überprüfen, ob die von Ihnen bei Antragsstellung gemachten Angaben zutreffend sind.
Folgen von unzutreffenden Angaben
Wurde der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers günstigeren Merkmalen zugeordnet oder diese Zuordnung während der Vertragslaufzeit schuldhaft beibehalten, so wird bei Bekanntwerden der richtigen Umstände der Beitrag ab dem Tag der Änderungsmitteilung den tatsächlichen Tarifmerkmalen angepasst.
Berufsgruppenverzeichnis
Für die Einstufung und die Berechnung der Versicherungsbeiträge ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit bzw. Beschäftigung maßgeblich, nicht der erlernte Beruf.
Der Versicherer unterscheidet nach den folgenden Einstufungen:
Gefahrengruppe A
Zur Gefahrengruppe A gehören:
- Kinder bis zum Alter von 18 Jahren, Schüler, Studenten, Hausfrauen, Hausmänner
- kaufmännische/verwaltende Tätigkeiten im Innen- und Außendienst
- lehrende, planende, leitende und aufsichtsführende Tätigkeiten
- Tätigkeiten im Verkauf, in der Datenerfassung und Datenverarbeitung
- Tätigkeiten im Gesundheitswesen (humanitärer Bereich, außer Sanitäter)
- Tätigkeiten in der Schönheitspflege
Innerhalb der Gefahrengruppe A erfolgt eine Differenzierung nach A1 und A2.
Gefahrengruppe B
Zur Gefahrengruppe B gehören:
- körperliche/handwerkliche Tätigkeit, wie Tätigkeit auf Baustellen, Gerüsten etc.
- Bedienen, Steuern, Einrichten und Warten von Maschinen und Anlagen
- Tätigkeit mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen
- Angehörige (technischer Dienst) der Polizei, Bundesgrenzschutz, Steuer- und Zollfahndung
- Berufssoldaten, Berufskraftfahrer, Feuerwehrleute, Landwirte
- Tätigkeiten in der Tierpflege, Tiergesundheit und Tierzucht
- Arbeitssuchende, Arbeitslose, Rentner und Pensionäre
Innerhalb der Gefahrengruppe B erfolgt eine Differenzierung nach B1, B2 und B3.
Sofern die versicherte Person eine berufliche Tätigkeit nach Gefahrengruppe „A" und „B" ausübt, erfolgt die Einstufung in die gefahrenträchtigere Gefahrengruppe B1, B2 oder B3.
Die Gefahrengruppe ermittelt sich nach der Berufseingabe und wird im Versicherungsschein ausgewiesen.
Nicht versicherbare Berufe
- Stuntmen, Statisten, Komparsen
- Sprengpersonal, Kampfmittelräumdienst, Munitionssucher
- Taucher
- Artisten, Akrobaten
- Profisportler und Berufssportler, die durch den Sport ihren Lebensunterhalt bestreiten und ihn zeitgemäß wie einen Beruf ausüben
Vorerkrankungsliste
- entfällt -
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag Ihrer Unfallversicherung hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Wohnort (Postleitzahl), dem Alter der versicherten Person, Vorschäden aus den letzten fünf Jahren und der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Ändern sich diese Merkmale, kann der Beitrag steigen oder sinken; bei einer Erhöhung dürfen Sie den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen. Für die Einstufung zählt der tatsächliche Job, nicht der erlernte Beruf, und es wird zwischen den Gefahrengruppen A und B unterschieden. Einige Berufe wie Stuntmen, Taucher oder Profisportler lassen sich nicht versichern.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Beitrag, wenn ich umziehe?
Der Beitrag richtet sich nach der Postleitzahl Ihres Wohnsitzes. Bei einem Umzug wird der Beitrag für die neue Postleitzahl ab dem Tag der Änderung berücksichtigt. Steigt der Beitrag dadurch, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang des geänderten Versicherungsscheines zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
Zählt mein erlernter Beruf oder meine tatsächliche Tätigkeit für die Einstufung?
Maßgeblich für Einstufung und Beitragsberechnung ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit bzw. Beschäftigung, nicht der erlernte Beruf.
Was gilt, wenn ich sowohl eine Tätigkeit der Gruppe A als auch der Gruppe B ausübe?
Übt die versicherte Person eine Tätigkeit nach Gefahrengruppe A und B aus, erfolgt die Einstufung in die gefahrenträchtigere Gefahrengruppe B1, B2 oder B3.
Welche Berufe sind nicht versicherbar?
Nicht versicherbar sind Stuntmen, Statisten und Komparsen, Sprengpersonal, Kampfmittelräumdienst und Munitionssucher, Taucher, Artisten und Akrobaten sowie Profi- und Berufssportler, die durch den Sport ihren Lebensunterhalt bestreiten und ihn wie einen Beruf ausüben.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025