Wird bei einer versicherten Person in der Neodigital Unfallversicherung eine dauernde Schwer- oder Schwerst-Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen Pflegeversicherung oder eine Geisteskrankheit ärztlich festgestellt und durch einen Bescheid der Pflegekasse nachgewiesen, kann der Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung gekündigt werden. Der Beitrag für die betroffene Person wird ab diesem Zeitpunkt erstattet, höchstens jedoch für die letzten zwei Jahre.
Bei der versicherten Person kann eine der folgenden Diagnosen ärztlich festgestellt und durch einen Bescheid der Pflegekasse nachgewiesen werden:
- eine dauernde Schwer- oder Schwerst-Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen Pflegeversicherung
- eine Geisteskrankheit
In diesen Fällen können Sie den Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen.
Wir erstatten den Beitrag für die betroffene Person ab dem Zeitpunkt der Feststellung, maximal jedoch für die letzten 2 Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Stellt ein Arzt bei der versicherten Person eine dauernde Schwer- oder Schwerst-Pflegebedürftigkeit oder eine Geisteskrankheit fest und weist dies ein Bescheid der Pflegekasse nach, darf der Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt dieser Feststellung gekündigt werden. Der Beitrag für die betroffene Person wird ab dem Feststellungszeitpunkt zurückerstattet, allerdings höchstens für die letzten zwei Jahre.
Häufige Fragen
Kann ich den Versicherungsschutz kündigen, wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt wird?
Ja. Wird bei der versicherten Person eine dauernde Schwer- oder Schwerst-Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen Pflegeversicherung oder eine Geisteskrankheit ärztlich festgestellt und durch Bescheid der Pflegekasse nachgewiesen, können Sie den Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen.
Bekomme ich Beiträge zurück, wenn ich in diesem Fall kündige?
Ja. Der Beitrag für die betroffene Person wird ab dem Zeitpunkt der Feststellung erstattet, maximal jedoch für die letzten 2 Jahre.
Welcher Nachweis ist für die rückwirkende Kündigung nötig?
Erforderlich ist eine ärztliche Feststellung der dauernden Schwer- oder Schwerst-Pflegebedürftigkeit bzw. der Geisteskrankheit sowie ein entsprechender Nachweis durch Bescheid der Pflegekasse.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025