Bei der Unfallversicherung von Neodigital wird die Todesfallleistung fällig, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. In diesem Fall zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme aus, sofern die vorgesehenen Verhaltensregeln beachtet werden.
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall.
Beachten Sie in diesem Fall die vorgesehenen Verhaltensregeln.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt die versicherte Person als Folge eines Unfalls, wird eine Todesfallleistung fällig. Voraussetzung ist, dass der Tod unfallbedingt eintritt und dies innerhalb eines Jahres nach dem Unfall geschieht. Der Versicherer zahlt dann die vereinbarte Versicherungssumme aus. Dabei sind die vorgesehenen Verhaltensregeln zu beachten.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf die Todesfallleistung?
Wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
In welcher Höhe wird die Todesfallleistung gezahlt?
Der Versicherer zahlt die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was ist im Todesfall zu beachten?
In diesem Fall sind die vorgesehenen Verhaltensregeln zu beachten.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025