Bei der Unfallversicherung der Neodigital sind Terroranschläge, die in ursächlichem Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürgerkrieg stehen und außerhalb der Krisenregion ausgeführt werden, ausdrücklich mitversichert und damit vom Versicherungsschutz umfasst.
Terroranschläge, die in ursächlichem Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürgerkrieg stehen und außerhalb der Krisenregion ausgeführt werden, sind mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Steht ein Terroranschlag ursächlich mit einem Krieg oder Bürgerkrieg in Verbindung, besteht dennoch Versicherungsschutz, sofern der Anschlag außerhalb der Krisenregion verübt wird. Solche Fälle sind ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Terroranschläge mit Bezug zu einem Krieg mitversichert?
Ja, Terroranschläge, die in ursächlichem Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürgerkrieg stehen, sind mitversichert, sofern sie außerhalb der Krisenregion ausgeführt werden.
Kommt es darauf an, wo der Terroranschlag stattfindet?
Ja, entscheidend ist, dass der Anschlag außerhalb der Krisenregion ausgeführt wird. Nur dann besteht bei einem ursächlichen Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürgerkrieg Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025