Die Neodigital zahlt in ihrer Unfallversicherung eine Kurkostenbeihilfe, wenn die versicherte Person nach einem versicherten Unfall wegen der unfallbedingten Gesundheitsschädigung eine medizinisch notwendige Kur von mindestens drei Wochen durchführt. Erstattet werden die selbst getragenen und nachgewiesenen Kurkosten bis zum vereinbarten Betrag, sofern die Kur innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfalltag stattfindet.
Der Versicherer zahlt nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall eine Kurkostenbeihilfe. Erstattet werden nachgewiesene, vom Versicherten selbst getragene Kurkosten bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrags. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person
- innerhalb von 2 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
- eine medizinisch notwendige ununterbrochene Kur von mindestens 3 Wochen Dauer durchgeführt hat.
Die medizinische Notwendigkeit der Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen sind keine Kur.
Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem versicherten Unfall eine Kur machen muss, kann die selbst bezahlten Kurkosten bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag erstattet bekommen. Dafür muss die Kur innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall stattfinden, mindestens drei Wochen ununterbrochen dauern und medizinisch notwendig sein. Der Zusammenhang mit dem Unfall und die Notwendigkeit müssen durch ein ärztliches Attest belegt werden. Die Beihilfe gibt es je Unfall nur einmal.
Häufige Fragen
Wie lange muss eine Kur dauern, damit die Kurkostenbeihilfe gezahlt wird?
Die Kur muss medizinisch notwendig, ununterbrochen und mindestens 3 Wochen lang sein.
Bis wann nach dem Unfall muss die Kur durchgeführt werden?
Die Kur muss innerhalb von 2 Jahren, gerechnet vom Unfalltag an, durchgeführt worden sein.
Zählt ein stationärer Krankenhausaufenthalt als Kur?
Nein. Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen gelten nicht als Kur.
Wie oft wird die Kurkostenbeihilfe pro Unfall gezahlt?
Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Bestehen weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025