Bei der Unfallversicherung von Neodigital gibt es zusätzlich zum Krankenhaustagegeld ein Genesungsgeld, das nach einer vollstationären Behandlung ausgezahlt wird, sobald die versicherte Person aus dem Krankenhaus entlassen wurde. Es entspricht der Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes und wird für dieselbe Zahl von Kalendertagen gezahlt – höchstens jedoch für 100 Tage.
Zusätzlich zum Krankenhaustagegeld bei vollstationärer Behandlung zahlt der Versicherer ein Genesungsgeld. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person Anspruch auf Krankenhaustagegeld hatte und aus der vollstationären Behandlung entlassen wurde.
Das Genesungsgeld wird in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes gezahlt. Es wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen geleistet, für die auch Krankenhaustagegeld gezahlt wird – längstens jedoch für 100 Tage.
Das Genesungsgeld wird auch dann gezahlt, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Unfall vollstationär im Krankenhaus behandelt wurde und dafür Krankenhaustagegeld bekommen hat, erhält nach der Entlassung zusätzlich ein Genesungsgeld. Dieses ist genauso hoch wie das vereinbarte Krankenhaustagegeld und wird für ebenso viele Kalendertage gezahlt wie das Krankenhaustagegeld, aber maximal für 100 Tage. Auch wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt, wird das Genesungsgeld geleistet.
Häufige Fragen
Wann wird das Genesungsgeld überhaupt gezahlt?
Das Genesungsgeld wird gezahlt, wenn die versicherte Person Anspruch auf Krankenhaustagegeld hatte und aus der vollstationären Behandlung entlassen wurde.
Wie hoch ist das Genesungsgeld und für wie lange gibt es das?
Das Genesungsgeld wird in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes gezahlt, und zwar für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld, längstens jedoch für 100 Tage.
Gibt es das Genesungsgeld auch, wenn die versicherte Person im Krankenhaus stirbt?
Ja, das Genesungsgeld wird auch gezahlt, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025