Bei der Unfallversicherung von Neodigital richtet sich die Beitragshöhe wesentlich nach der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person, weshalb jede Änderung unverzüglich mitgeteilt werden muss. Ändert sich der Beruf, können sich die Versicherungssummen bei gleichem Beitrag erhöhen oder verringern – wann diese neuen Summen gelten, hängt davon ab, ob sie höher oder niedriger ausfallen und wann die Mitteilung eingeht.
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis.
Mitteilung der Änderung
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Nicht darunter fallen:
- freiwilliger Wehrdienst
- militärische Reserveübungen
- befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst)
Auswirkungen der Änderung
Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleichbleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, dann gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, dann gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag richtet sich nach dem Beruf oder der Beschäftigung der versicherten Person, eingestuft nach einem Berufsgruppenverzeichnis. Wechselt der Beruf, müssen Sie das unverzüglich mitteilen; bestimmte Dienste wie freiwilliger Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst sind davon ausgenommen. Je nachdem, ob sich bei gleichem Beitrag niedrigere oder höhere Versicherungssummen ergeben, gelten diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Alternativ kann der Vertrag auf Wunsch mit den bisherigen Summen und angepasstem Beitrag fortgeführt werden.
Häufige Fragen
Muss ich einen Berufswechsel dem Versicherer melden?
Ja, eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie unverzüglich mitteilen. Ausgenommen sind freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste wie der Bundesfreiwilligendienst.
Ab wann gelten nach einem Berufswechsel die neuen Versicherungssummen?
Ergeben sich bei gleichbleibendem Beitrag niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Höhere Versicherungssummen gelten, sobald Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Gelten die neuen Versicherungssummen auch für Freizeitunfälle?
Ja, auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.
Kann ich meine bisherigen Versicherungssummen trotz Berufswechsel behalten?
Ja, auf Ihren Wunsch wird der Vertrag mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weitergeführt, sobald Ihre Mitteilung zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025