Bei der Neodigital Unfallversicherung liegt ein Unfall dann vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Damit ist genau festgelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit von einem Unfall gesprochen werden kann.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch die folgenden Voraussetzungen eine Schädigung erleidet:
- ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
- unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
Was bedeutet das konkret?
Ein Unfall im Sinne dieser Bedingungen setzt voraus, dass ein Ereignis plötzlich und von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkt. Zusätzlich muss die dadurch entstandene Gesundheitsschädigung unfreiwillig eingetreten sein. Nur wenn beide Voraussetzungen zusammenkommen, handelt es sich um einen Unfall.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für einen Unfall erfüllt sein?
Es muss ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis vorliegen, durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Muss die Gesundheitsschädigung unfreiwillig entstanden sein?
Ja, die Gesundheitsschädigung muss unfreiwillig erlitten worden sein, damit ein Unfall vorliegt.
Was ist mit dem Unfallereignis gemeint?
Das Unfallereignis ist ein plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person wirkendes Ereignis.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025