Verletzen Sie oder die versicherte Person bei der Neodigital Unfallversicherung eine Obliegenheit vorsätzlich, entfällt der Versicherungsschutz vollständig; bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Wichtig ist dabei ein vorheriger Hinweis in Textform – und es gibt Nachweismöglichkeiten, mit denen der Schutz trotz Verletzung erhalten bleibt.
Wenn Sie oder die versicherte Person eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Beides gilt nur, wenn der Versicherer Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Was bedeutet das konkret?
Werden Pflichten (Obliegenheiten) absichtlich missachtet, kann der Schutz komplett verloren gehen; bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung je nach Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Diese Folgen greifen nur, wenn der Versicherer vorher in Textform darauf hingewiesen hat. Der Schutz bleibt erhalten, wenn nachgewiesen wird, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag oder die Verletzung keinen Einfluss auf den Versicherungsfall und die Leistung hatte – außer bei arglistiger Verletzung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit absichtlich verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Wie wirkt sich eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung aus?
Der Versicherer darf seine Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Kann der Versicherungsschutz trotz einer Obliegenheitsverletzung bestehen bleiben?
Ja. Der Schutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, oder dass die Verletzung weder für Eintritt oder Feststellung des Versicherungsfalls noch für Feststellung oder Umfang der Leistung ursächlich war. Bei arglistiger Verletzung gilt das jedoch nicht.
Muss der Versicherer mich vorab auf die Folgen hinweisen?
Ja. Der Verlust des Schutzes und die Leistungskürzung gelten nur, wenn der Versicherer Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025