Nach einem Unfall verlangt die Neodigital in ihrer Unfallversicherung bestimmte Verhaltensregeln, damit sie ihre Leistung erbringen kann: Wer voraussichtlich Leistungen erwartet, muss unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgen und den Versicherer informieren. Alle Angaben sind wahrheitsgemäß und vollständig zu machen, ärztliche Untersuchungen zu dulden und Auskünfte zu ermöglichen; ein Todesfall ist innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsarten sind gesondert geregelt.
Im Folgenden werden Verhaltensregeln (Obliegenheiten) beschrieben. Sie oder die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mithilfe kann der Versicherer seine Leistung nicht erbringen.
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person:
- unverzüglich einen Arzt hinzuziehen,
- dessen Anordnungen befolgen,
- den Versicherer unterrichten.
Sämtliche Angaben, um die der Versicherer Sie oder die versicherte Person bittet, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
Der Versicherer beauftragt Ärzte, falls dies für die Prüfung seiner Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen. Der Versicherer trägt die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
Für die Prüfung seiner Leistungspflicht benötigt der Versicherer möglicherweise Auskünfte von:
- Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben,
- anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
Sie oder die versicherte Person müssen es dem Versicherer ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und dem Versicherer zur Verfügung stellen.
Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist dies dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu melden. Soweit zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich, ist dem Versicherer das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von ihm beauftragten Arzt durchführen zu lassen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall gelten bestimmte Mitwirkungspflichten: Wer voraussichtlich eine Leistung erwartet, muss schnell einen Arzt aufsuchen, dessen Anordnungen befolgen und den Versicherer informieren. Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß, vollständig und ohne Verzögerung erfolgen, und die versicherte Person muss sich bei Bedarf von beauftragten Ärzten untersuchen lassen sowie Auskünfte ermöglichen. Ein Todesfall infolge des Unfalls ist innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Häufige Fragen
Was muss ich unmittelbar nach einem Unfall tun, der voraussichtlich zu einer Leistung führt?
Sie oder die versicherte Person müssen unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgen und den Versicherer unterrichten.
Wer trägt die Kosten, wenn ich mich von einem vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen lassen muss?
Der Versicherer beauftragt Ärzte, falls dies zur Prüfung seiner Leistungspflicht nötig ist. Die versicherte Person muss sich untersuchen lassen; der Versicherer trägt die notwendigen Kosten und den durch die Untersuchung entstehenden Verdienstausfall.
Innerhalb welcher Frist muss ein Todesfall gemeldet werden?
Führt der Unfall zum Tod der versicherten Person, ist dies dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu melden. Soweit erforderlich, ist ihm zudem das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von ihm beauftragten Arzt durchführen zu lassen.
Wie kann ich dem Versicherer die Auskünfte von Ärzten oder Behörden ermöglichen?
Die versicherte Person kann die Ärzte sowie andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden ermächtigen, die Auskünfte direkt zu erteilen. Alternativ kann sie die Auskünfte selbst einholen und dem Versicherer zur Verfügung stellen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025