Bei der Unfallversicherung von Neodigital sind bestimmte Gesundheitsschäden grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen – dazu zählen Schäden an Bandscheiben, Blutungen aus inneren Organen sowie Gehirnblutungen. Eine Ausnahme greift jedoch, wenn ein versichertes Unfallereignis diese Schäden zu mehr als der Hälfte verursacht hat; dann entfällt der Ausschluss.
Für die folgenden Gesundheitsschäden besteht kein Versicherungsschutz:
- Schäden an Bandscheiben
- Blutungen aus inneren Organen
- Gehirnblutungen
Ausnahme
Der Ausschluss gilt nicht, wenn beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein Unfallereignis hat diese Gesundheitsschäden überwiegend verursacht, das heißt zu mehr als 50 %.
- Für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag.
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, gilt der Ausschluss nicht.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich zahlt die Versicherung nicht für Schäden an Bandscheiben, für Blutungen aus inneren Organen und für Gehirnblutungen. Es gibt aber eine Ausnahme: Hat ein versichertes Unfallereignis diese Schäden zu mehr als der Hälfte verursacht, greift der Ausschluss nicht und der Versicherungsschutz bleibt bestehen.
Häufige Fragen
Sind Bandscheibenschäden über die Unfallversicherung abgesichert?
Grundsätzlich nein, denn Schäden an Bandscheiben sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein versichertes Unfallereignis den Schaden zu mehr als 50 % verursacht hat.
Unter welchen Bedingungen greift der Ausschluss für Gehirnblutungen nicht?
Der Ausschluss entfällt, wenn ein Unfallereignis die Gehirnblutung überwiegend, also zu mehr als 50 %, verursacht hat und für dieses Unfallereignis Versicherungsschutz nach dem Vertrag besteht.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang 'überwiegend verursacht'?
Überwiegend bedeutet, dass das Unfallereignis den Gesundheitsschaden zu mehr als 50 % verursacht hat.
Sind Blutungen aus inneren Organen mitversichert?
Blutungen aus inneren Organen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Nur wenn ein versichertes Unfallereignis sie zu mehr als 50 % verursacht hat, gilt der Ausschluss nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025