Bei Neodigital gilt: leistungen gibt es ausschließlich für Unfallfolgen, also für Gesundheitsschädigungen und deren Folgen, die durch ein Unfallereignis verursacht wurden. Für Krankheiten wie Diabetes oder Gelenkerkrankungen sowie für Gebrechen wie Wirbelsäulen-Fehlstellungen oder eine angeborene Sehnenverkürzung wird dagegen nicht geleistet.
Der Versicherer leistet ausschließlich für Unfallfolgen. Das sind Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Für Krankheiten oder Gebrechen leistet der Versicherer nicht.
Beispiele: Krankheiten sind zum Beispiel Diabetes oder Gelenkerkrankungen. Gebrechen sind zum Beispiel Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt nur dann, wenn eine Gesundheitsschädigung und ihre Folgen tatsächlich durch ein Unfallereignis ausgelöst wurden. Bestehende Krankheiten oder Gebrechen sind nicht abgedeckt. Als Krankheiten gelten beispielsweise Diabetes oder Gelenkerkrankungen, als Gebrechen etwa Wirbelsäulen-Fehlstellungen oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Häufige Fragen
Wofür zahlt die Unfallversicherung überhaupt?
Der Versicherer leistet ausschließlich für Unfallfolgen. Das sind Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Sind Krankheiten und Gebrechen mitversichert?
Nein, für Krankheiten oder Gebrechen leistet der Versicherer nicht.
Was zählt als Krankheit oder Gebrechen?
Als Krankheiten gelten zum Beispiel Diabetes oder Gelenkerkrankungen. Als Gebrechen gelten zum Beispiel Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025