Bei der Unfallversicherung von Neodigital gilt als Grundsatz, dass der vereinbarte Versicherungsschutz für Unfälle der versicherten Person besteht. Damit ist geklärt, dass Leistungen an das Vorliegen eines Unfalls bei der versicherten Person geknüpft sind.
Der Versicherer bietet den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift dann, wenn die versicherte Person einen Unfall erleidet. Maßgeblich ist dabei der Umfang, der jeweils vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Wann besteht bei dieser Unfallversicherung Versicherungsschutz?
Der vereinbarte Versicherungsschutz besteht bei Unfällen der versicherten Person.
Für wen gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für die versicherte Person, wenn ihr ein Unfall zustößt.
In welchem Umfang wird geleistet?
Geleistet wird im vereinbarten Umfang des Versicherungsschutzes. Der genaue Umfang hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025