Ansprüche aus der Unfallversicherung der Neodigital verjähren in drei Jahren, wobei sich die Berechnung dieser Frist nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs richtet. Wird ein Anspruch beim Versicherer geltend gemacht, ist die Verjährung so lange gehemmt, bis die Entscheidung in Textform zugeht.
Gesetzliche Verjährung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Aussetzung der Verjährung
Wurde ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer geltend gemacht, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden; wie diese Frist genau berechnet wird, ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sobald ein Anspruch beim Versicherer angemeldet wurde, läuft die Verjährungsfrist vorübergehend nicht weiter. Diese Hemmung dauert an, bis dem Versicherungsnehmer die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Häufige Fragen
Nach welcher Zeit verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Berechnung der Frist richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Sobald ein Anspruch beim Versicherer geltend gemacht wurde, ist die Verjährung gehemmt. Sie läuft in dieser Zeit also nicht weiter.
Wie lange bleibt die Verjährung gehemmt?
Die Hemmung gilt von der Geltendmachung des Anspruchs bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025