Bei der Unfallversicherung von Neodigital stehen die Rechte aus dem Vertrag allein Ihnen als Versicherungsnehmer zu – auch dann, wenn die Versicherung für Unfälle einer anderen Person abgeschlossen wurde. Leistungen werden an Sie ausgezahlt, selbst wenn der Unfall einer anderen versicherten Person zugestoßen ist, und Ansprüche lassen sich vor Fälligkeit nicht ohne Zustimmung übertragen oder verpfänden.
Fremdversicherung
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
Was bedeutet das konkret?
Nur der Versicherungsnehmer kann die Rechte aus dem Vertrag ausüben – auch dann, wenn die Versicherung für Unfälle einer anderen Person abgeschlossen wurde. Leistungen werden an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, selbst wenn der Unfall einer anderen versicherten Person passiert ist. Die Regeln gelten entsprechend auch für Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller. Ansprüche aus dem Vertrag dürfen vor Fälligkeit nicht ohne Zustimmung des Versicherers übertragen oder verpfändet werden.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus dem Unfallvertrag ausüben, wenn eine andere Person versichert ist?
Die Ausübung der Rechte steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu, auch bei einer Fremdversicherung für Unfälle, die einer anderen Person zustoßen.
An wen wird die Leistung gezahlt, wenn eine andere versicherte Person verunglückt?
Der Versicherer zahlt die Leistungen aus dem Vertrag an Sie als Versicherungsnehmer aus, auch wenn der Unfall einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Wer ist für die Einhaltung der Obliegenheiten verantwortlich?
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind Sie als Versicherungsnehmer neben der versicherten Person verantwortlich.
Kann ich meine Ansprüche aus dem Vertrag einfach übertragen oder verpfänden?
Nein. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne Zustimmung des Versicherers weder übertragen noch verpfändet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025