Bei der Unfallversicherung von Neodigital gilt als Unfall auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt oder wenn sie sich Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerrt oder zerreißt. Meniskus und Bandscheiben zählen dabei ausdrücklich nicht dazu, und was als erhöhte Kraftanstrengung gilt, richtet sich nach den individuellen körperlichen Verhältnissen.
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung:
- ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk.
- Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Was bedeutet das konkret?
Neben klassischen Unfällen sind auch bestimmte Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung versichert: das Verrenken eines Gelenks an Gliedmaßen oder Wirbelsäule sowie das Zerren oder Zerreißen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln in diesen Bereichen. Verletzungen an Meniskus und Bandscheiben fallen nicht darunter. Ob eine Kraftanstrengung als erhöht gilt, hängt davon ab, ob der Muskeleinsatz über die normalen alltäglichen Handlungen hinausgeht, gemessen an den individuellen körperlichen Verhältnissen der versicherten Person.
Häufige Fragen
Sind Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung mitversichert?
Ja. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt oder wenn sie Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.
Zählen Schäden am Meniskus oder an den Bandscheiben dazu?
Nein. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln und werden deshalb von dieser Regelung nicht erfasst.
Was versteht man unter einer erhöhten Kraftanstrengung?
Das ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025