Die Neodigital zahlt in der Unfallversicherung eine Übergangsleistung, wenn die versicherte Person nach einem Unfall länger als 6 Monate zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist – im beruflichen oder außerberuflichen Bereich und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen. Die Beeinträchtigung muss innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall per ärztlichem Attest geltend gemacht werden, ausgezahlt wird die vereinbarte Versicherungssumme.
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person ist unfallbedingt
- im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
- zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen.
Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Die Übergangsleistung greift, wenn ein Unfall die versicherte Person für mehr als 6 Monate ununterbrochen deutlich einschränkt – nämlich zu mindestens 50 Prozent in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, ohne dass Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben. Diese Einschränkung muss innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall mit einem ärztlichen Attest gemeldet werden. Wird die Frist versäumt, ist das nur in besonderen Ausnahmefällen entschuldbar. Ausgezahlt wird die vereinbarte Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Ab wann besteht Anspruch auf die Übergangsleistung?
Anspruch besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt und ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und diese Beeinträchtigung vom Unfalltag an ununterbrochen mehr als 6 Monate andauert.
Bis wann muss ich die Beeinträchtigung melden?
Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall durch ein ärztliches Attest geltend machen, indem Sie mitteilen, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Ein Fristversäumnis lässt sich nur in besonderen Ausnahmefällen entschuldigen, etwa wenn Sie durch schwere unfallbedingte Kopfverletzungen nicht in der Lage waren, Kontakt aufzunehmen.
In welcher Höhe wird die Übergangsleistung gezahlt?
Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025