Wer bei der Neodigital Unfallversicherung eine Mitteilung machen möchte, richtet Anzeigen und Erklärungen an die Hauptverwaltung oder die zuständige Geschäftsstelle, die im Versicherungsschein steht. Zudem müssen Sie eine geänderte Anschrift melden – sonst gilt eine per Einschreiben verschickte Erklärung schon drei Tage nach Absendung als zugegangen.
Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden:
- an unsere Hauptverwaltung oder
- an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, gilt Folgendes:
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Was bedeutet das konkret?
Mitteilungen an den Versicherer sollten an die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle gehen, die Sie im Versicherungsschein finden. Wichtig ist außerdem, dass Sie eine neue Anschrift melden. Tun Sie das nicht, kann der Versicherer eine rechtliche Erklärung per Einschreiben an die zuletzt bekannte Adresse schicken – sie gilt dann drei Tage nach Absendung als zugegangen. Dasselbe gilt bei einer nicht mitgeteilten Namensänderung.
Häufige Fragen
An wen soll ich meine Mitteilungen als Versicherungsnehmer richten?
An die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Welche Geschäftsstelle das ist, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein oder dessen Nachträgen.
Muss ich eine neue Adresse melden?
Ja, Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie dem Versicherer mitteilen.
Was passiert, wenn ich eine Adressänderung nicht mitteile?
Möchte der Versicherer Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben, gilt diese drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn sie per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Anschrift geschickt wurde. Das Gleiche gilt bei einer nicht mitgeteilten Namensänderung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025