Bei der Unfallversicherung von Neodigital gibt es bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen, für die der Versicherer keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbringt. Deshalb sind die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie die Ausschlüsse zu beachten, wenn es um die Frage geht, wann und in welchem Umfang Leistungen fließen.
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen kann der Versicherer keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbringen.
Beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie zu den Ausschlüssen.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Unfall und nicht jede Gesundheitsschädigung wird in vollem Umfang abgedeckt. In manchen Fällen zahlt der Versicherer gar nicht, in anderen nur eingeschränkt. Wichtig sind dabei die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie die vereinbarten Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Zahlt die Unfallversicherung bei jedem Unfall in voller Höhe?
Nein. Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen kann der Versicherer keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbringen.
Worauf sollte ich achten, wenn es um Einschränkungen der Leistung geht?
Sie sollten die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen sowie die Regelungen zu den Ausschlüssen beachten.
Kann die Leistung ganz entfallen?
Ja, für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen kann der Versicherer keine Leistungen erbringen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-S 2025