Bei besonders schweren Unfallverletzungen zahlt Neodigital in der Unfallversicherung die vereinbarte Übergangsleistung sofort aus – etwa bei einem Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades, einer Querschnittslähmung, der Amputation von Arm, Hand, Bein oder Fuß, großflächigen Verbrennungen oder der Erblindung beider Augen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall stirbt.
Die vereinbarte Versicherungssumme für die Übergangsleistung wird bei bestimmten schweren Verletzungen sofort fällig. Das gilt zusätzlich zur allgemeinen Regelung der Übergangsleistung – vorausgesetzt, der Tod tritt nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall ein.
Sofort fällig wird die Leistung bei folgenden schweren Verletzungen:
- Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades
- Querschnittslähmung
- Amputation eines Armes oder einer Hand
- Amputation eines Beines oder Fußes
- Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche
- Erblindung beider Augen
- Kombination aus mindestens 2 der folgenden Verletzungen: Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel-, Unterschenkelbruch (an 2 unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten) oder Beckenbruch, gewebezerstörender Organschaden an Herz, Lunge, Leber, Milz oder Nieren.
Die allgemeine Regelung zur Übergangsleistung bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Wer durch einen Unfall eine besonders schwere Verletzung erleidet, bekommt die vereinbarte Übergangsleistung sofort ausgezahlt, ohne die sonst übliche Wartezeit abwarten zu müssen. Dazu zählen zum Beispiel eine Querschnittslähmung, die Amputation von Gliedmaßen, schwere Verbrennungen oder die Erblindung beider Augen. Bedingung ist, dass die verletzte Person nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall stirbt.
Häufige Fragen
Bei welchen Verletzungen wird die Übergangsleistung sofort ausgezahlt?
Sofort fällig wird sie unter anderem bei einem Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades, einer Querschnittslähmung, der Amputation eines Armes, einer Hand, eines Beines oder Fußes, bei Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche, bei Erblindung beider Augen sowie bei einer Kombination aus mindestens zwei bestimmten Brüchen oder gewebezerstörenden Organschäden.
Gibt es eine Voraussetzung für die sofortige Zahlung?
Ja. Die vereinbarte Versicherungssumme wird nur dann sofort fällig, sofern der Tod nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt.
Was gilt bei einer Kombination mehrerer Verletzungen?
Die Leistung wird auch fällig bei einer Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen: Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel- oder Unterschenkelbruch an zwei unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten oder einem Beckenbruch sowie einem gewebezerstörenden Organschaden an Herz, Lunge, Leber, Milz oder Nieren.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025