Bei der Unfallversicherung von Neodigital können Sie Ihren Beitrag je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen, wobei sich danach die Länge der Versicherungsperiode richtet. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält bereits die Versicherungssteuer, die in der gesetzlich festgelegten Höhe zu zahlen ist.
Beitragszahlung und Versicherungsperiode
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode. Sie beträgt
- bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Versicherungssteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Was bedeutet das konkret?
Sie legen selbst fest, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag zahlen – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Je nach gewählter Zahlweise ist auch die Versicherungsperiode entsprechend lang. Im ausgewiesenen Beitrag ist die Versicherungssteuer bereits enthalten, die Sie in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zu tragen haben.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag bezahlen?
Je nach Vereinbarung können Sie den Beitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Dauer richtet sich nach der Zahlweise: bei Monatsbeiträgen ein Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Ist die Versicherungssteuer im Beitrag enthalten?
Ja, der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Sie ist in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025