Bei der Unfallversicherung der Neodigital können Sie Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer entweder am Sitz des Unternehmens beziehungsweise der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung oder an Ihrem Wohnort einreichen; hat der Versicherer umgekehrt eine Klage gegen Sie, ist das Gericht an Ihrem Wohnort zuständig.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
- das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, welches Gericht bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um den Versicherungsvertrag angerufen werden kann. Wenn Sie den Versicherer verklagen wollen, haben Sie die Wahl zwischen dem Gericht am Unternehmenssitz beziehungsweise der zuständigen Niederlassung und dem Gericht an Ihrem Wohnort. Klagt der Versicherer gegen Sie, ist das Gericht an Ihrem Wohnort zuständig. Ohne festen Wohnsitz gilt jeweils der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer den Versicherer verklagen?
Sie können entweder am Gericht des Unternehmenssitzes beziehungsweise der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung klagen oder am Gericht Ihres Wohnorts. Ohne festen Wohnsitz gilt der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen mich klagt?
In diesem Fall ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, entscheidet das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Was gilt, wenn ich keinen festen Wohnsitz habe?
Dann tritt der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts an die Stelle des Wohnorts – sowohl bei Klagen gegen den Versicherer als auch bei Klagen des Versicherers gegen Sie.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025