Bei der Neodigital Unfallversicherung wird ein mitversichertes Kind nach dem Versicherungsjahr, in dem es das 18. Lebensjahr vollendet, auf den bei Vertragsabschluss gültigen Erwachsenentarif umgestellt. Der Versicherungsnehmer hat dabei ein Wahlrecht zwischen gleichem Beitrag mit niedrigeren Versicherungssummen oder gleichen Summen mit höherem Beitrag.
Umstellung eines Kindes
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellt der Versicherer die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um.
Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und der Versicherer reduziert die Versicherungssummen entsprechend, oder
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und der Versicherer berechnet einen entsprechend höheren Beitrag.
Der Versicherer wird Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, führt der Versicherer den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein versichertes Kind volljährig, wechselt es nach dem betreffenden Versicherungsjahr in den Erwachsenentarif. Sie können wählen, ob der Beitrag gleich bleibt und die Versicherungssummen sinken, oder ob die Summen bestehen bleiben und dafür der Beitrag steigt. Reagieren Sie nicht rechtzeitig, wird der Vertrag automatisch mit reduzierten Versicherungssummen weitergeführt.
Häufige Fragen
Wann wird ein mitversichertes Kind auf den Erwachsenentarif umgestellt?
Die Umstellung erfolgt nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Zugrunde gelegt wird der bei Abschluss des Vertrags gültige Erwachsenentarif.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich bei der Umstellung?
Sie können entweder den bisherigen Beitrag weiterzahlen, wobei die Versicherungssummen entsprechend reduziert werden, oder die bisherigen Versicherungssummen behalten und dafür einen höheren Beitrag zahlen.
Was passiert, wenn ich keine Wahl treffe?
Wenn Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keine Wahl getroffen haben, führt der Versicherer den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Werde ich über mein Wahlrecht informiert?
Ja, der Versicherer informiert Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung NEO-M 2025